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Sozialpädagogische Familienbegleitung SpF Bern
Postfach 55
3653 Oberhofen

Tel. 031 701 24 66

buero@fambe.ch

 

Unser Konzept

Konzept
Konzept als PDF

Konzept FamBe
Sozialpädagogische Familienbegleitung SpF

SpF beruht auf dem Leitgedanken, dass jedes Kind Anspruch auf Förderung und Schutz in der familiären Gemeinschaft hat. Die Familie soll in schwierigen Zeiten Unterstützung in der Bewältigung ihrer erzieherischen Aufgaben erhalten.

Was wir sind

FamBe ist eine GmbH. Detaillierte Angaben sind in den Statuten festgehalten.

FamBe ist eine im Kanton Bern, speziell im Berner Oberland, Berner Mittelland, Emmental und Oberaargau gut verankerte Fachstelle für SpF.

Die SpF ist ein aufsuchendes Angebot. Als Ergänzung zu bestehenden Angeboten findet die SpF zu Hause im konkreten Familienalltag statt.

Das Angebot ist zeitlich begrenzt.

Was wir bewirken wollen

Das Angebot richtet sich an Familien, die mit ihren Möglichkeiten zur Alltags- und Problembewältigung in der Erziehung an Grenzen stossen und professionelle Hilfe benötigen.

Die Eltern werden bestärkt, ihre eigenen Fähigkeiten neu zu entdecken und  anzuerkennen. Sie werden ermutigt, Veränderungen anzugehen und begleitet, neue Schritte zu wagen.

Die Eltern werden befähigt, ihre Aufgabe als Erziehungsverant-wortliche wieder zu übernehmen.

Wann wir zum Einsatz kommen

Der SpF-Einsatz ist sinnvoll, wenn:

  • Kinder und Jugendliche zu Hause oder in ihrem weiteren sozialen Umfeld Verhaltensauffälligkeiten zeigen
  • sich die schwierigen Lebensumstände der Eltern (Überlastung, Krankheit, Sucht, Arbeitslosigkeit, Armut usw.) auf die Entwicklung und Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen auswirken
  • Eltern bei der Alltagsbewältigung und bei der Erziehung überfordert sind
  • Konflikte im Zusammenleben der Familie auftreten
  • Rückplatzierungen von Kindern und Jugendlichen anstehen

Zuweisende Stellen sind unter anderem regionale Sozialdienste, Vormundschaftsbehörden, Erziehungsberatungen, Jugendgerichte, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste.

Wie wir arbeiten

Die Arbeitsmethoden basieren auf Eltern aktivierenden, systemischen Grundlagen und sind entwicklungs- und lösungsorientiert.

Die SpF interveniert in erster Linie auf der Ebene der Eltern unter Einbezug ihrer Ressourcen. Dahinter steht das Wissen, dass die Eltern am meisten Einfluss auf ihre Kinder ausüben und die Stärkung ihrer Fähigkeiten sich unmittelbar auf das Kindeswohl auswirken.

In der Rolle des „Coach“ gibt die SpF den Eltern Anstösse, die Interaktion zwischen ihnen und ihren Kindern positiv zu verändern. Sie konzentriert sich dabei vor allem auf die Stärken innerhalb der Familie und ihres Umfeldes.

Für einen positiven Verlauf einer Familienbegleitung sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Aufbau einer Kooperationsbeziehung
  • beobachtbare, positive, gut erreichbare Ziele festlegen
  • neues oder anderes Verhalten einüben und im Alltag integrieren

Wie wir mit dem Helfersystem zusammenarbeiten

Eine gute Zusammenarbeit mit den involvierten Helfersystemen ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Begleitung. Auf Klarheit und Transparenz der am Hilfsprozess beteiligten Personen und ihren Rollen wird demzufolge grosser Wert gelegt.

Regelmässige Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Standort-gespräche mit der Familie und der zuweisenden Stelle. Der Prozessverlauf wird überprüft, neue Ziele werden festgelegt und die weitere Begleitungszeit bestimmt.
Der Prozessverlauf und neue Ziele werden von der SpF in einem Bericht festgehalten. Dieser dient den Beteiligten als Arbeits-instrument für die weitere Begleitung und Zusammenarbeit.

Die Schweigepflicht dient dem Schutz der begleiteten Familie und erleichtert den Aufbau der Kooperationsbeziehung zwischen der Familie und der SpF.
Die SpF kann in einem Zivilverfahren weder Zeugnis ablegen noch Auskunftsperson sein. Die begleitete Familie verzichtet ausdrücklich darauf, die SpF in allfälligen Justizverfahren von der Schweigepflicht zu entbinden. Informationen an Dritte erfolgen nur nach Absprache mit den Eltern und im Rahmen der normalen Berichterstattung. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Pflicht, die sich auf übergeordnete Kindesinteressen bezieht.

Wie eine Familienbegleitung zustande kommt

Aufnahme

Bei der Anmeldung durch die zuweisende Stelle oder die Familie müssen folgende Informationen vorliegen:

  • freiwilliger oder Zwangskontext
  • aktuelle Situation der Familie
  • familiäres Umfeld
  • vorhandenes Helfersystem
  • Indikation für SpF
  • bisherige Lösungsversuche
  • Finanzierung

Die nötigen Unterlagen werden zugestellt. Sind die Voraussetzungen für einen Einsatz gegeben, findet ein Erstgespräch mit der zuweisenden Stelle und der Familie statt. Dabei wird die Situation der Familie thematisiert, das Angebot die Arbeitsweise der SpF aufgezeigt, sowie Begleitschwerpunkte und Ziele definiert.
Die wesentlichen Punkte werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.


Wie wir den Begleitprozess gestalten

Zu Beginn einer Begleitung finden die Einsätze in der Regel ein Mal pro Woche statt. Im Weiteren bestimmt der Verlaufsprozess, in welcher Intensität nachfolgende Einsätze stattfinden (zwei Mal in der Woche bis ein Mal im Monat).

Ein Einsatz dauert zwischen einer und drei Stunden.

Begleitungen dauern zwischen drei Monaten und zwei Jahren, im Durchschnitt zirka fünfzehn Monate.

In allen Begleitphasen finden regelmässig Standortgespräche statt (siehe „Zusammenarbeit mit Helfersystem“).

Einstiegsphase

Die ersten drei Monate dienen dem Kennenlernen, dem Beziehungs-aufbau und dem Arbeiten an den vereinbarten Schwerpunkten und Zielen.

Die SpF gewinnt Einblicke in die alltägliche Familiensituation.
 
Die Einstiegsphase dient auch zur Abklärung, ob die Weiterführung der SpF sinnvoll ist.

Hauptphase

In der Hauptphase wird an der Erreichung der festgelegten Ziele gearbeitet. Anhand von konkreten Beispielen aus dem Alltag werden bisherige Verhaltensformen verdeutlicht und neue Verhaltensweisen eingeübt.

Die Dauer der Hauptphase ist abhängig vom Prozessverlauf und dem Erreichen der Ziele.

Abschlussphase

In der Abschlussphase reduziert sich die Intensität der Begleitung schrittweise. Neuerlerntes wird gefestigt.

Die Abschlussphase endet mit dem Erreichen der individuell definierten Ziele. Die Eltern sind in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt und fühlen sich sicherer, diese vollumfänglich zu übernehmen.

Nachbetreuung

FamBe bietet Nachbetreuung in Form von telefonischer Beratung und/oder Einsätze an. Diese wird beim Abschlussgespräch festgelegt.

Was wir unter Qualitätssicherung verstehen

Die anspruchsvollen Aufgaben in der Sozialpädagogischen Familien-begleitung von FamBe werden von qualifiziert ausgebildeten und erfahrenen Fachpersonen aus dem sozialpädagogischen Berufsfeld ausgeführt. Die Mitarbeitenden verfügen über Zusatzqualifikationen in systemischer Arbeit und Elternaktivierung.

In Super- und Intervision, Weiterbildung und im Teamcoaching wird die eigene Arbeit reflektiert sowie das Fachwissen laufend ergänzt und erweitert.

Wie wir die Akten führen

Für jede Familie wird ein Dossier geführt.

Von jedem Besuch, jeder Sitzung und jedem Telefongespräch besteht eine Handnotiz.

Berichte zum Verlauf der Familienbegleitung werden allen Beteiligten schriftlich abgegeben.

Sämtliche Akten können von der Familie eingesehen werden.

Betreffend Datenschutz hält sich die FamBe an die Richtlinien des Berufsverbandes Avenir Social.

Wie wir finanziert werden

Die SpF wird in der Regel über die Fürsorgeleistungen der regionalen Sozialdienste finanziert.

Was wir statistisch erfassen
 
In der jährlichen Statistik erfasst FamBe:

  • Anzahl der begonnen, laufenden und abgeschlossen SpF
  • Einsatzgründe für eine SpF
  • Alter und Anzahl der Kinder pro Familie
  • Familienformen
  • Nationalitäten
  • Dauer der SpF
  • Gründe für Abschlüsse
  • zuweisende Stellen
  • Begleitungskontext → freiwillig oder Zwang?

Wie wir evaluieren wollen

Aufgrund der gesammelten Daten plant FamBe eine Evaluation.

 

Sozialpädagogische Familienbegleitung SpF Bern | Postfach 55 | 3653 Oberhofen | Tel. 031 701 24 66 | buero@fambe.ch
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